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WALDPLAN

Die Waldeinrichtung unterliegt der Forstpolitik des Staates.

Gemäß der durch den Ministerrat beschlossenen Waldeinrichtung gehört zu ihrer Aufgaben:

  • Erreichen und Erhaltung der multifunktionellen Waldwirtschaft;
  • ständige Steigerung von produktiven und nichtproduktiven Waldfunktionen (Holzgewinnung, Steigerung der Waldbedeckung und der Baumbestände, Betreiben von Baumschulen);
  • Steigerung der sozialen Nützlichkeit  - der Wald dient als Naherholungsziel, Erlebnisraum und Bildungsort.

Die Forsteinrichtung umfasst folgende Maßnahmenbereiche:

  • allgemeine Beschreibung der Wälder in der Oberförsterei;
  • Naturschutzprogramm;
  • Erfassung gemäß den Planungsgebieten für die Oberförsterei und Regionale Direktion der Staatsforste:
  • Verzeichnis von geplantem Hiebsatz;
  • Anweisungen für die Forstreviere mit der Beschreibung von Taxation;
  • Standortkarten mit digitaler Bearbeitung;
  • Regeln für Waldbrandschutz;
  • Regeln für Jagdwirtschaft;
  • Beschreibung der Natur- und Kulturvorzüge.

Die Forsteinrichtung gewährleistet  einem Forstbetrieb Einkünfte, Verbesserung  seines Zustands und seinen Schutz. Durch die bearbeiteten Pläne sollte man nach Erhaltung von Ökoausgleich streben - die Wirtschaft in den Wäldern muss reguliert werden.