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WALDPLAN
Die Waldeinrichtung unterliegt der Forstpolitik des Staates.
Gemäß der durch den Ministerrat beschlossenen Waldeinrichtung gehört zu ihrer Aufgaben:
- Erreichen und Erhaltung der multifunktionellen Waldwirtschaft;
- ständige Steigerung von produktiven und nichtproduktiven Waldfunktionen (Holzgewinnung, Steigerung der Waldbedeckung und der Baumbestände, Betreiben von Baumschulen);
- Steigerung der sozialen Nützlichkeit - der Wald dient als Naherholungsziel, Erlebnisraum und Bildungsort.
Die Forsteinrichtung umfasst folgende Maßnahmenbereiche:
- allgemeine Beschreibung der Wälder in der Oberförsterei;
- Naturschutzprogramm;
- Erfassung gemäß den Planungsgebieten für die Oberförsterei und Regionale Direktion der Staatsforste:
- Verzeichnis von geplantem Hiebsatz;
- Anweisungen für die Forstreviere mit der Beschreibung von Taxation;
- Standortkarten mit digitaler Bearbeitung;
- Regeln für Waldbrandschutz;
- Regeln für Jagdwirtschaft;
- Beschreibung der Natur- und Kulturvorzüge.
Die Forsteinrichtung gewährleistet einem Forstbetrieb Einkünfte, Verbesserung seines Zustands und seinen Schutz. Durch die bearbeiteten Pläne sollte man nach Erhaltung von Ökoausgleich streben - die Wirtschaft in den Wäldern muss reguliert werden.